Donnerstag, 13. Februar 2014

Parlamentarische Bürgerinitiative zur Hypo-Alpe-Adria?


Wie so viele Mitleidende stehe ich geradezu fassungslos vor der Summe, die in der Hypo Alpe Adria versenkt wurde – verbunden mit einem enormen Gefühl der Ohnmacht ob der Nonchalance und Selbstverständlichkeit, mit der die Kosten der Vorgänge auf die Steuerzahler abgeladen werden, während geradezu zeitgleich Steuererhöhungen beschlossen, die Familienbeihilfe nur pseudomäßig erhöht, Polizeistationen geschlossen und mehr und mehr Eltern mit der Frage der Kinderbetreuung allein gelassen werden.

Das Gefühl, dass die Verantwortlichen damit nicht durchkommen können und dass es das jetzt aber wirklich nicht gewesen sein kann verschwindet hinter einer gewissen Resignation. Oder sollte ich vielleicht schreiben: verschwand?

Denn in einem Kommentar von Anneliese Rohrer in der Presse vom 7. Februar 2014 ("Einmalige Chance bei Hypo-Chaos: Genaue Kosten des Nichtstuns") findet sich der Hinweis, wonach der Schadenersatzrechtsexperte Koziol für aus der langen Verzögerung des Anpackens des Problems HAA entstandene Schäden eine Möglichkeit, zivilrechtlich Schadenersatz von Regierungsmitgliedern einzuklagen sieht, dass diesbezüglich aber nur der Nationalrat aktiv klagslegitimiert sei.

Das brachte in meinem Gedächtnis die Erinnerung an das Instrument der parlamentarischen Bürgerinitiative wieder hervor.

Die Details, wie es zu so einer Bürgerinitiative kommt, können auf einer Seite des Parlaments nachgelesen werden, und zwar hier.

Somit besteht meine Grundidee darin, den Nationalrat mit diesem Instrument aufzufordern, die Verantwortlichkeiten zu prüfen und die entsprechenden handelnden Personen zivilrechtlich auf Schadenersatz zu klagen.

Wer mich zu dem Thema erreichen will: Unter gmx.at erreicht mich ein Mail an nr-petition (ich bitte um Verständnis für die Verklausulierung, aber ganz zugespammt möchte ich nicht werden).

Was braucht es dazu: 

  • Jemanden, der die Bürgerinitiative initiiert (dazu wäre ich einmal grundsätzlich bereit, würde mich aber über Mitstreiterinnen und Mitstreiter sehr freuen),
  • Leute, die der von Frau Rohrer zitierten Aussage von Professor Koziol nachgehen und die entsprechenden Quellen dazu auftreiben,
  •  Juristen, möglichst mit Schwerpunkt Schadenersatzrecht und öffentliches Recht, als unentgeltliche Helferinnen und Helfer bei der nationalratstauglichen Formulierung der Initiative,
  •  499 Leute, die außer mir eine Unterstützungserklärung abgeben (eigenhändig und handschriftlich auf einem Formblatt)
  •  Journalistinnen und Journalisten, die ein wenig medial die Werbetrommel rühren,  auch später für die Online-Unterstützung der Initiative und last but not least
  •  Leute, die mir offen sagen, wenn das eine total schwachsinnige und/oder querulantische Idee ist.

Bringt es was? 

Das ist natürlich sehr schwer zu sagen. Von der Aktion eines seltsamen Weststeirers oder von ein paar Unterschriften wird sich niemand beeindrucken lassen.

Aber es besteht auch die zugegebenermaßen sehr, sehr kleine Chance, dass das ein Selbstläufer wird, den einfach klubzwangmäßig abzuwürgen sich die Parlamentarier dann nicht trauen.

Und vielleicht stieße eine entsprechende Initiative auch Nachdenkprozesse des Gesetzgebers über die Möglichkeiten an, absichtliches oder schwer fahrlässiges Verzögern von notwendigen Aktionen oder gar bewusstes Gegentreiben von Würdenträgern besser straf- und zivilrechtlich verfolgbar zu machen.

Schadet es nicht mehr als es nutzt? 

Natürlich muss man sich auch fragen, ob es sich dabei nicht um unnötigen Aktionismus handelt und ob man nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet.

Vielleicht ließe auch das Damoklesschwert des Verlusts der wirtschaftlichen Existenz noch weniger Qualifizierte sich die Mühen eines öffentlichen Amtes antun. 

Hier vertrete ich aber die Auffassung, dass es nicht darum geht, Politiker, Notenbanker, Aufsichtspersonen usw. für Fehlentscheidungen, die noch dazu oft in Zeitnot und unter extremem Druck zu fällen sind, in den Ruin zu treiben.

Es geht darum, die handelnden Akteure, um einen Grundsatz des Handelsrechts zu verwenden, daran zu erinnern, für Österreich „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ tätig zu sein.

Und das bedeutet das Hintanstellen persönlicher Interessen, der Verbundenheit mit Interessensgruppen oder Stakeholdern und das Ignorieren von Wahlterminen.

Und es bedeutet auch, für ein Fehlverhalten auch wirklich konsequent einstehen zu müssen. 

Vergessen wir auch nicht, dass die Höhe von Gehältern im Prinzip korrekt auch mit großer Verantwortung und hohem Risiko argumentiert wird. 


Ein erster Textentwurf 


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatz- und Haftungsansprüche der Republik Österreich gegenüber Akteuren im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Bankengruppe Hypo Alpe Adria.

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender 
Hinsicht angenommen: 

Aktive Klagslegitimation für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen ehemalige und derzeitige Regierungsmitglieder sowie gegen Organe und Organträger staatlicher und staatsnaher Aufsichtsgremien (siehe Verweis auf Rechtsmeinung Koziol im Kommentar "Einmalige Chance bei Hypo-Chaos: Genaue Kosten des Nichtstuns" von Anneliese Roher, Presse Onlineausgabe vom 07.02.2014, 6. Absatz, Link: http://diepresse.com/home/meinung/quergeschrieben/annelieserohrer/1559966/Einmalige-Chance-bei-HypoChaos_Genaue-Kosten-des-Nichtstuns?from=suche.intern.portal)

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht,
  1. im Zusammenhang mit den Staatshilfen und der Abwicklung der Bankengruppe Hypo Alpe Adria zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der Republik Österreich insbesondere aber nicht ausschließlich gegenüber ehemaligen und derzeitigen Regierungsmitgliedern, Mitgliedern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht, des Finanzministeriums und von Wirtschaftsprüfungskanzleien und Mitgliedern diverser eingesetzter sogenannter Taskforces sowie Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern der Hypo Alpe Adria unter größtmöglicher Transparenz zu prüfen,
  2. aus general- und spezialpräventiver Hinsicht außer bei unbestrittener Erfolgslosigkeit die entsprechenden Klagen einzubringen,
  3. in eventu und im Fall der Unzuständigkeit im Rahmen aller Möglichkeiten andere aktiv Klagslegitimierte zum Einreichen von Klagen aufzufordern,
  4. proaktiv die Möglichkeiten der Rechtsordnung zu nutzen, um Vermögensverschiebungen und -verschleierungen durch betroffene Personen hintan zu halten,
  5. die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass in künftigen ähnlichen Fällen eine eindeutige Rechtslage und Rechtsgrundlage gegeben ist.