Das wurde mit einem freundlichen aber nichtssagenden Mail der Kommunikationsabteilung abgewimmelt:
Da ich es aber seit früher Jugend gewohnt bin, böse Briefe (jetzt: Mails) schreiben, habe ich darauf natürlich geantwortet (hier im Blog habe ich die Namen anonymisiert, alle stilistischen und orthographischen Fehler aber schweren Herzens belassen):
Sehr geehrte Frau -----, sehr geehrter Herr Mag. ------
ich danke Ihnen für die prompte und sehr freundliche
Antwort. Ich kann aber nicht umhin, Ihnen meine Enttäuschung über den Inhalt
des Schreibens mitzuteilen.
Ich habe meine Anfrage nicht als allgemeine Frage
gestellt, sondern mein Recht nach dem Auskunftspflichtgesetz wahrgenommen,
indem ich einer Behörde, in diesem Fall dem BMF, eine höflich formulierte und
sachliche fundierte aus mehreren Fragen bestehende Anfrage zukommen ließ.
Die Art und Formulierung der Fragen lässt wohl
unbestreitbar den Schluss zu, dass es mir hier um inhaltliche Auskünfte und
nicht um das "Ärgern" einer Behörde geht, es somit nicht um einen Missbrauch
der vom genannten Gesetz verbrieften Rechte handelt.
Auch umfasst nur ein Teil der Fragen "Namen von
Unternehmen", auf den Grund der
Nichtbeantwortung der anderen Fragen, die zur Qualität und Beurteilung
der Validität der Studie notwendig sind, sind Sie mit keiner Silbe eingegangen.
Die Argumentation des Ministeriums, wonach die Namen
der Unternehmen geschützt werden müssen, ist für jemanden, der in seiner Zeit
als Universitätsassistent sehr viele Studenten das Recherchieren in Datenbanken
gelehrt hat, ungefähr von der Plausibilität wie das Argument einem
Tischlermeister gegenüber, es sei aus Geheimnisschutz nötig, nicht zu verraten,
dass es Tische mit vier Beinen gibt.
Jeder Privatperson (nur habe ich weder die Zeit dazu
noch bin ich bereit, die entsprechenden Mittel aufzuwenden) bzw. jedem
Journalisten ist es leicht möglich, über Firmenbuchabfragen festzustellen, welche
Kapitalgesellschaften (darum dürfte es sich in mehr als 90% der Fälle handeln)
in den letzten drei Jahren aufgelöst worden sind und ein wenig Recherche mehr
bringt auch den Mutterkonzern zu Tage.
Ich darf Sie daher nochmals ersuchen, meine Anfrage
inhaltlich zu beantworten oder aber, wie ich in meinem Schreiben unter
Zitierung der relevanten Gesetzesstelle ausgeführt habe, meine Anfrage
bescheidmäßig zu beantworten, inklusive Rechtsmittelbelehrung usw., damit ich
mir gegebenenfalls Rechtsmittel überlegen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Franz Strohmeier
Stay tuned, ich werde über den weiteren Verlauf natürlich berichten:
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