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Offener Brief an den Präsidenten des Landesschulrates Steiermark,
Herrn Landeshauptmann
Mag. Franz Voves
Sehr geehrter Herr Präsident LH Mag. Voves,
über den Standpunkt des Elternvereins der
Volksschule Wildbach im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Direktorspostens
wurden Sie bereits in einem persönlichen Schreiben des Elternvereins
informiert.
Als Klassenelternvertreter der dritten Klasse der
Volksschule möchte ich Sie noch auf einen weiteren wichtigen Umstand hinweisen,
der mit dieser Bestellung in unmittelbarem Zusammenhang steht:
Derzeit sieht es danach aus, dass, sollte nicht
die von der Schulgemeinschaft unterstützte Kandidatin und derzeitige
interimistische Leiterin zur Direktorin bestellt werden, mindestens eine bzw.
unter Umständen zwei Lehrerinnen die Schule verlassen müssen.
Jedenfalls betroffen wäre die Klassenlehrerin der
dritten Klasse, Frau Kellner.
Unsere Kinder verlören somit mit Beginn der
wichtigen vierten Klasse nicht nur ihre Klassenlehrerin, sondern auch eine sehr
beliebte und wichtige Bezugsperson.
Für die Schülerinnen und Schüler bedeutete dies
auch, dass sie in vier Jahren Volksschule die dritten Klassenlehrerin bekämen –
was einen pädagogischer Irrsinn darstellte.
Eine noch ärgere Variante (zweimaliger Wechsel
innerhalb weniger Monate) drohte übrigens schon zu Beginn dieses Schuljahres,
konnte jedoch von der Klassenlehrerin und der interimistischen Leiterin in
einer beispiellosen schülerfreundlichen Aktion (Teilung der Lehrverpflichtung
und damit freiwilliger Gehaltsverzicht von 50% für mehrere Monate) durch
dankenswerte Genehmigung seitens des Landesschulrats vermieden werden.
Als gelernte Österreicherinnen und Österreicher befürchten
wir, dass im partei- und machtpolitischen Dschungel der Schul(real)verfassung
pädagogische Sinnhaftigkeit und das Wohl der Kinder als Entscheidungskriterien
nur ganz hinten unter „Ferner liefen“ rangieren.
Aus diesem Grund und aus Sorge um unsere Kinder stellen
wir hier und auf diesem Wege klar:
Wir
fordern, dass Frau Kellner die Klassenlehrerin der jetzigen dritten Klasse der
Volksschule Wildbach auch im Schuljahr 2014/15 bleibt – und zwar ohne, dass
dies Nachteile für eine andere Lehrerin
der Schule bringt.
Einen zwangsweisen Lehrerinnenwechsel werden wir
nicht hinnehmen und die einer modernen Zivilgesellschaft offen stehenden Mittel
zum Wohl unserer Kinder nutzen.
Insbesondere werden wir die Entwicklung auch in
den Ferien laufend und genau verfolgen, um nicht im Herbst vor vollendete
Tatsachen gestellt zu werden und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen ergreifen
zu können.
Mag. Franz Strohmeier
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