Über den Furor des profil-Herausgebers wegen der Anonymität im Internet
Christian Rainers Artikel mit der Forderung nach Klarnamen für alle im Internet strotzt nicht nur vor Formulierungen („brutale Hexenjagd“) und
falschen Tatsachenbehauptungen („wurde hingerichtet“), die für den Herausgeber
eines seriösen Nachrichtenmagazins zumindest orginell sind.
Viel schlimmer:
Er zeugt abseits vom Fokussieren auf ein Problem, das nicht weggeleugnet werden
kann, von einer (wiederum: für den Herausgeber eines seriösen
Nachrichtenmagazins) erschreckenden Unkenntnis der technischen und auch
juristischen Möglichkeiten, heute und hier in Österreich gegen strafrechtlich
relevante Aktionen im Internet, seien es Offizial- oder auch
Privatanklagedelikte, vorzugehen.
Noch dazu bleibt
er inkonsequent: Warum sollten Vernaderungen, Verleumdungen und Amtsmissbrauch
zum Beispiel in Form der Weitergabe von Akten unter dem Schutz der Anonymität
und durch das Verstecken hinter Journalisten und ihrem Redaktionsgeheimnis
möglich sein? Wieso sollte ein Beschuldigter verpflichtet sein, gegenüber einem
Journalisten zu einem Vorwurf oder einer Behauptung Stellung zu nehmen?
Daher: Pflicht zur
Klarnamensnennung von Informanten und Auskunftspersonen am Ende jedes Artikels
(ganz besonders in seriösen Nachrichtenmagazinen).
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