Freitag, 20. September 2013

Fekterstudie - 2. Anlauf

Wie hier gebloggt, habe ich ja versucht, über das Auskunftspflichtgesetz und eine Anfrage an das BMF nähere Informationen zur Fekter-Studie zu bekommen.

Das wurde mit einem freundlichen aber nichtssagenden Mail der Kommunikationsabteilung abgewimmelt:




Da ich es aber seit früher Jugend gewohnt bin, böse Briefe (jetzt: Mails) schreiben, habe ich darauf natürlich geantwortet (hier im Blog habe ich die Namen anonymisiert, alle stilistischen und orthographischen Fehler aber schweren Herzens belassen):

Sehr geehrte Frau -----, sehr geehrter Herr Mag. ------

ich danke Ihnen für die prompte und sehr freundliche Antwort. Ich kann aber nicht umhin, Ihnen meine Enttäuschung über den Inhalt des Schreibens mitzuteilen.

Ich habe meine Anfrage nicht als allgemeine Frage gestellt, sondern mein Recht nach dem Auskunftspflichtgesetz wahrgenommen, indem ich einer Behörde, in diesem Fall dem BMF, eine höflich formulierte und sachliche fundierte aus mehreren Fragen bestehende Anfrage zukommen ließ.

Die Art und Formulierung der Fragen lässt wohl unbestreitbar den Schluss zu, dass es mir hier um inhaltliche Auskünfte und nicht um das "Ärgern" einer Behörde geht, es somit nicht um einen Missbrauch der vom genannten Gesetz verbrieften Rechte handelt.

Auch umfasst nur ein Teil der Fragen "Namen von Unternehmen", auf den Grund der  Nichtbeantwortung der anderen Fragen, die zur Qualität und Beurteilung der Validität der Studie notwendig sind, sind Sie mit keiner Silbe eingegangen.

Die Argumentation des Ministeriums, wonach die Namen der Unternehmen geschützt werden müssen, ist für jemanden, der in seiner Zeit als Universitätsassistent sehr viele Studenten das Recherchieren in Datenbanken gelehrt hat, ungefähr von der Plausibilität wie das Argument einem Tischlermeister gegenüber, es sei aus Geheimnisschutz nötig, nicht zu verraten, dass es Tische mit vier Beinen gibt.

Jeder Privatperson (nur habe ich weder die Zeit dazu noch bin ich bereit, die entsprechenden Mittel aufzuwenden) bzw. jedem Journalisten ist es leicht möglich, über Firmenbuchabfragen festzustellen, welche Kapitalgesellschaften (darum dürfte es sich in mehr als 90% der Fälle handeln) in den letzten drei Jahren aufgelöst worden sind und ein wenig Recherche mehr bringt auch den Mutterkonzern zu Tage.

Ich darf Sie daher nochmals ersuchen, meine Anfrage inhaltlich zu beantworten oder aber, wie ich in meinem Schreiben unter Zitierung der relevanten Gesetzesstelle ausgeführt habe, meine Anfrage bescheidmäßig zu beantworten, inklusive Rechtsmittelbelehrung usw., damit ich mir gegebenenfalls Rechtsmittel überlegen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Franz Strohmeier

Stay tuned, ich werde über den weiteren Verlauf natürlich berichten:


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