Mittwoch, 15. Januar 2014
TTIP - Wer nicht fragt, kann keine Antwort kriegen
Freitag, 6. Dezember 2013
Waldheim und Fischer: Bundespräsidenten, die das Amt beschädig(t)en
Auf Twitter habe ich die zugegebenermaßen etwas provokante These vertreten, dass Heinz Fischer das Amt des Bundespräsidenten stärker beschädigt hat als Kurt Waldheim. Das ist in 140 Zeichen natürlich schwer zu argumentieren - die Begründung wird daher hier nachgereicht.
Die Präsidentschaft Kurt Waldheims und vor allem der seiner Wahl vorangegangene Wahlkampf sind jedem mit auch nur etwas Interesse an Zeitgeschichte noch in sehr schmerzhafter Erinnerung.
Das "Wir Österreicher wählen wen wir wollen!", das "Jetzt erst recht!" und das Kriterium Michael Graffs, wonach es erst ein Problem gäbe, könnte man Waldheim das eigenhändige Erwürgen von sechs Juden nachweisen (Graff ist danach immerhin zurückgetreten) sind in der ewigen Schlechtestenliste von verabscheuungswürdigen Wahlkämpfen unerreicht.
Aber dabei handelte es sich um den Wahlkampf, nicht um die Amtsführung Waldheims selbst. Von seiner Präsidentschaft wird nur eines in Erinnerung bleiben: Das legendäre Interview der (damaligen) ORF-Reporter Peter Rabl und Hans Benedikt, das knapp vor dem Abbruch stand, als Benedikt mit den Worten "Nun zu einer Frage, wo wir vielleicht weniger Erinnerungslücken haben!" eine weitere Frage an Waldheim einleitete. [Korrektur 6.12.2013: Laut Leserfeedback drohte der Abbruch nach einer Aussage von Peter Rabl: "In Wahrheit haben Sie doch keine Autorität."]
Aber sonst war Waldheim isoliert, eine "lame duck" ab dem Wahlabend, daher kalt gestellt und ungefährlich. EDV-technisch gesprochen stand damals die TTL (time to live) schon fest, alle saßen sozusagen nur mehr die Amtszeit Waldheims ab (dass er dann noch dazu bekniet werden musste, auf eine Wiederkandidatur zu verzichten, sagt sehr viel über den Charakter des ehemaligen UN-Generalsekretärs aus). Außenpolitisch existierte Österreich damals nur, weil Bundeskanzler Vranitzky sozusagen einen Teil der Amtsgeschäfte des Präsidenten mit übernahm.
Die Ära Waldheim brachte einige der hässlichsten Fratzen Österreichs ans Licht - leitete aber auch eine dringend notwendige Beschäftigung mit der Geschichte ein und gipfelte in einer Rede Vranitzkys, in der er weltpolitisch mehr gut machte als Waldheim je zerstören hätte können.
Und mit "so einem" möchte ich Heinz Fischer vergleichen?
Ja, denn nochmals: Es geht nicht um den Wahlkampf, nicht um den Charakter des Amtsinhabers, sondern um die Frage, ob die Amtsführung dem Amt Schaden zugefügt hat oder nicht.
Heinz Fischer ist voll handlungsfähig. Er ist über die Parteigrenzen hinweg geachtet, war jahrelang Präsident des Nationalrats, ist ein ausgewiesener Verfassungsspezialist und auch jenseits der österreichischen Grenzen überall gerne gesehen.
Eine Person, der man ein sorgfältiges Umgehen mit den umfangreichen Rechten des Bundespräsidenten gestehen könnte. Hier muss man ein wenig in der Staatsbürgerkunde kramen und sich bewusst machen, dass Kelsen den Bundespräsidenten in der Verfassung mit umfangreichen Rechten ausgestattet hat - auch wenn diese Rechte jahrzehntelang nur vor sich hinschlummern und abseits von Studenten des Verfassungsrechts wohl nur Österreicherinnen und Österreichern bekannt sind, die das Glück hatten, vor dem segensreichen Wirken des Bildungstsunamis Elisabeth Gehrer gute und engagierte Lehrer in Staatsbürgerkunde zu haben.
Dass der Präsident nach Art. 70 B-VG den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die einzelnen Mitglieder der Bundesregierung ernennen und auch ohne irgendwen um Erlaubnis fragen zu müssen, entlassen kann, ist wohl Allgemeingut.
Weniger verbreitet ist dabei schon das Wissen, dass es sich beim Bundeskanzler nicht um den Obmann der stimmenstärksten Partei des Nationalrats handeln muss (das ist nur Ausfluss der österreichischen "Real-Verfassung").
Das Dasein als Oberbefehlshaber des Heeres ist ebenso de facto jedem Volksschüler bekannt, die Möglichkeit, den Nationalrat auf Antrag der Bundesregierung aufzulösen fällt auch noch vielen ein.
Dass das BZÖ/FPK oder wie immer die Komikertruppe an Politikern im Kärtner Landtag auch gerade firmieren möge, Kärnten so lange am Nasenring durch die Landtags-Arena führen konnte liegt auch daran, dass der Bundespräsident eben nicht den Kärtner Landtag aufgelöst hat, wozu er, hätte es einen entsprechenen Antrag der Bundesregierung und des Bundesrates gegeben, durchaus berechtigt gewesen wäre.
A propos Kärnten: Hier konnte eine Führungsclique jahrelang den Verfassungsgerichtshof verhöhnen, ohne dass es Konsequenzen gegeben hätte. Doch die Verfassung hätte in Form des Artikels 146 B-VG ein mächtiges Schwert geboten:
Hätte der Verfassungsgerichtshof beim Präsidenten beantragt, die Urteile zur Ortstafelfrage zu exekutieren, wäre letzterer berechtigt gewesen, allen Organen und Behörden des Bundes und der Länder (inklusive dem Bundesheer!) direkte Weisungen zu geben, um das Urteil umzusetzen, im konkreten Fall also, die zweisprachigen Ortstafeln aufzustellen.
Ich gebe aber zu, dass dies die Zweite Republik kaum überlebt hätte, war damals doch in Klagenfurt noch die Sonne an der Macht, bevor sie mitten in der Nacht besoffen vom Himmel torkelte.
Was macht also Heinz Fischer mit seinen vielfältigen Möglichkeiten zum Wohl des Landes? Nichts, niende, nada, nix, rien, nothing!
Wenn er Leute im Kanzleramt und in Ministerien weiter walten und schalten lässt, die in einer in der Geschichte der Republik einmaligen Art und Weise die Bevölkerung vor der Wahl über den Zustand des Budgets im Unklaren gelassen haben (um es vorsichtig und hoffentlich nicht klagbar zu formulieren) - dann beschädigt er das Amt massiv.
Wenn er das Land in den Händen derer belässt, die, legten sie ein solches wie oben genannte Verhalten im Privatleben an den Tag, wohl nur noch knapp diesseits der Besachwalterung entlangschrammten - dann beschädigt er das Amt massiv.
Wenn Heinz Fischer jemandem die Regierungsbildung in die Hand legt, der gerade noch mal Justizia dank eines Staats-Anwalts (im Sinne von einem vom Staat zur Verfügung gestellten Anwalt) von der Schaufel gehüpft ist und der keine Skrupel kannte, um ein paar ÖBB-Millionen testimonialisiert zu werden und einen Untersuchungsausschuss im Nationalrat durch Handhebemarionetten abwürgen zu lassen - dann beschädigt er das Amt massiv.
Wenn er zulässt, dass eine Gruppe von SPÖ- und ÖVP-Verhandlern samt den Regie haltenden Landeshauptleuten dieser Parteien die Österreicher und Österreicherinnen noch bis nach Weihnachten verarschen darf, dann ist er knapp davor, das selbst ebenso zu tun.
Wenn er zuversichtlich ist, weil Verhandler es geschafft haben, den großen Verfassungbogen des Andres Khol auf den kleinen Drahtbogen einer Zahnregulierung einzudampfen, dann greift man sich unwillkürlich ans Denkorgan.
Mit seinem Nicht-Agieren spielt Heinz Fischer den Leuten in die Hände, die das Amt des Präsidenten abschaffen wollen, dies mit dem Argument, es handle sich nur um das eines Grüßaugusts und Staatsnotars.
Denn für eine Performance wie in den letzten Wochen brauchen wir keinen Bundespräsidenten:
Der Algorithmus (Ordne die Parteien nach Stimmenstärke absteigend, beauftrage deren Spitzenkandidaten mit der Regierungbildung, wiederhole dies im Falle des Nichterfolgs nach jeweils 8 Wochen mit der nächsten Partei bis alle durch sind und ziehe dann bei Nichterfolg einen beliebigen Namen aus dem Wiener Telefonbuch) lässt sich wunderbar juristisch formuliert in die Verfassung schreiben.
Und das Verschwinden am Klo in Falle schwieriger Entscheidungen - ein mehrfach von Präsident Fischer dementiertes angebliches Kreisky-Zitat - schaffen zig Österreicher- und -innen wohl auch ohne Angelobung.
Heinz Fischer unterspült gerade die Fundamente des Bundespräsidentenamtes mehr als es Kurt Waldheim je gelungen ist.
Dafür, Herr Fischer, habe ich Sie nicht gewählt!
Der Bundespräsident hätte auch die Gunst der Stunde auf seiner Seite. Denn glaubt wirklich jemand ernsthaft, SPÖ und ÖVP könnten es sich erlauben, eine von integren Persönlichkeiten gebildete Regierung zu stürzen und Neuwahlen zu riskieren? Der große goldene Paintballorden am braunen Band für Verdienste um die FPÖ wäre den Agierenden sicher.
Seit Waldheims Zeiten steht noch ein prächtiges von Alfred Hrdlicka geschaffenes Holzpferd irgendwo beschäftigungslos herum. Vielleicht schafft es der Spitzenjurist Herr Fischer ja, dieses in einem Analogieschluss von Caligulas tierischem Senator bis hin zum B-VG mit dem Amt des Bundeskanzlers zu betrauen.
Im Vergleich zur jetzigen Besetzung wäre das in charakterlicher und intellektueller Hinsicht ohne jeden Zweifel eine exorbitante Verbesserung.
Montag, 25. November 2013
Meine Spesenabrechnung an die Österreichische Nationalbank
Vor dem Absenden meiner Spesenabrechnung an die OeNB habe ich Herrn Nowotny und Herrn Raidl noch um ein paar nähere Informationen gebeten.
sehr geehrter Herr Präsident des Generalrats Dkfm. Dr. Raidl,
einem Kommentar von Florian Scheuba im Standard vom 20. November 2013 (http://derstandard.at/1381374056728/Wohlerworbene-Stringtangas) verdanke ich die Information, dass die Österreichische Nationalbank bei den Spesen für Geschenke an langjährige Geschäftspartner sehr großzügig ist.
Da ich jetzt schon seit mehr als vier Jahrzehnten die von Ihrer Institution exklusiv vertriebenen Drucksorten als Zahlungsmittel verwende, darf ich wohl mit Fug und Recht behaupten, das Kriterium "langjähriger Geschäftspartner" geradezu exemplarisch zu erfüllen.
Allerdings hatte ich bisher in meinen Spesenabrechnungen immer nur mit Taxirechnungen, Bahnkarten, Leihautos, Hotels und Flügen in der Economy-Klasse zu tun und möchte in meiner Abrechnung für die Nationalbank nichts falsch machen. Ich ersuche daher vor dem Absenden meiner Aufstellung um ein paar ergänzende Informationen:
- Muss es sich wirklich um Gucci-Schuhe und Chanel-Taschen handeln? Damit schaue ich dann ja - mit Verlaub - aus wie ein "Am Graben" einherstolzierender Protzbanker in der Midlife-Crises. Können es auch gewöhnliche Schuhe und Taschen sein? Ich wäre dann natürlich bereit, dafür die zehnfache Menge abzurechen.
- Darf ich die teuren Damenstrümpfe auch meiner Ehefrau schenken oder muss es, wie in Bankerkreisen (nicht Bankierkreisen!) angeblich üblich, für eine Konkubine oder hauptberufliche Hormonstaubetreuerin sein?
- Als stolzer Steirer kann ich mit Pokerzubehör nicht wirklich viel anfangen. Gehen auch Schnapskarten samt Zubehör?
- Unser Geschirrspüler verrichtet noch ganz brav seinen Dienst, darf ich daher diese Ausgabe in etwa für fünf Jahre zurückstellen (für das Lagern eines Vorratskaufes hätte ich leider keinen Platz, es sei denn, Sie wären auch bereit, die Kosten eines kleinen Zubaus...)?
- Der nächste Punkt ist etwas delikat und ich frage hier natürlich für den Freund einer Schwester eines ehemaligen Schulkollegen (alle drei übrigens auch langjährige Geschäftspartner der OenB): Muss es wirklich Cialis sein oder darf man, äh, darf der Freund der Schwester eines ehemaligen Schulkollegen auch das Konkurrenzprodukt Viagra erwerben? Hier würde ich übrigens zur Wahrnehmung der volkswirtschaftlichen Aufgabe der Nationalbank empfehlen, nur mehr Ausgaben für das in Österreich von der Firma des ehemaligen Wirtschaftsministers Bartenstein erzeugte Generikum anzuerkennen.
Leider kann ich mir einen Verzicht auf das Abrechnen dieser Spesen nicht leisten, seit ich jedes Jahr für mich und meine Familie ein paar Tausender zur Deckung meines Bad-Bank-Anteils an der von Ihren hochqualifizierten Prüfer als pumperlgesund eingestuften Hypo Alpe Adria rückstellen muss.
Im Sinne der Verwaltungsökonomie wäre das Übersenden einer Platinium-Kreditkarte der Nationalbank an mich am Besten: Die getätigten Ausgaben stehen dann eh auf der Kreditkartenabrechnung.
Sollten Sie meinem Wunsch aber aus mir unerfindlichen Gründen nicht näher treten können oder wollen, dann verraten Sie mir bitte wenigstens, welche Substanzen die oben genannten Prüferinnen und Prüfer vor Ihrer Tätigkeit einwerfen:
Wenn man die zur Einnahme hat, dann macht man sich als Staatsbürger wenigstens keine Sorgen und Gedanken mehr um den Umgang mit unseren Steuergeldern und den Anstand und die Moral von Repräsentanten der ehemals hoch angesehenen Bundesbankfiliale (jetzt: EZB-Filiale) in Wien.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Franz Strohmeier
Dienstag, 12. November 2013
Ein kurzes Telefonat irgendwann um den 1. September 2013 herum...
... zwischen irgendwem, nennen wir sie A und B, irgendwo in Österreich, irgendwann am Vormittag:
A: WAAAS wollen Sie?
B: Die Prognose veröffentlichen, sie ist ja schon fällig.
A: Kurze Frage: Wieviele Mitarbeiter hat ihr Institut?
B: Äh...
A: Und wieviel Prozent der Umsätze kommen von der öffentlichen Hand, insbesondere dem Finanzministerium?
B: Also...
A: Und glauben Sie, ich lasse mich von Wirtschaftsforscherrehäuglein irgendwie beeinflussen?
B: Nun, also, sicher nicht.
A: Was also wollen Sie wann?
B: Die Prognose schreiben, nachdem unser abgestürzter Computer wieder repariert ist, das könnte aber bis Ende Oktober dauern.
A: Macht doch nichts, dafür hab ich doch Verständnis.
Montag, 11. November 2013
Onlinepetition: Neuwahl jetzt!
Diese Petition kann >>>hier<<< online unterschrieben werden!
Vor der letzten Nationalratswahl am 29. September 2013 kam es zu einer historisch einmaligen Fehlinformation der Bevölkerung durch die auch derzeit noch im Amt befindliche Bundesregierung in Hinblick auf den Zustand des Bundesbudgets.
Die Höhe der bereits wenige Wochen nach der Wahl einzugestehenden Budgetlücke von je nach Quelle 20 bis 40 Milliarden Euro (zum Vergleich: das gesamte Ausgabenvolumen des Budgets 2013 beträgt 75 Milliarden Euro, die Lücke entspricht also rund 27 % bis 53 % eines Jahresbudgets) kann durch kein seit der Wahl im Sinne höherer Gewalt hereingebrochenes Ereignis plausibel erklärt werden.
Das Ausmaß und der Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Finanzbedarfs lassen nur einen von zwei logischen Schlüssen zu:
- Entweder wurde die Bevölkerung von den Verantwortlichen (insbesondere Bundeskanzler Faymann, Vizekanzler Spindelegger, Bundesministerin Fekter und Finanzstaatssekretär Schieder) aber auch den involvierten Experten und Beamten in einer nie dagewesenen Art und Weise bewusst falsch bzw. unvollständig informiert,
- oder die genannten Personen sind in einem Ausmaß inkompetent und für das jeweilige Amt ungeeignet, dass deren Weiterverbleiben an verantwortlichen Positionen schweren Schaden für die Republik Österreich befürchten lässt.
- Der Nationalrat möge ehestmöglich seine Auflösung beschließen und Neuwahlen veranlassen.
- Auf Grund der außergewöhnlichen Situation ist vorher legistisch sicherzustellen, dass
- alle vor der letzen Nationalratswahl im Nationalrat vertretenen Parteien sowie die Gruppierungen, die für diese Wahl genügend Unterstützungserklärungen gesammelt hatten, bei der Neuwahl antrittsberechtigt sind,
- die Wahlkampfkosten und jeder antretenden Partei auf EUR 1 Million begrenzt und davon maximal 50 % rückerstattet werden.
- Die Mitglieder der derzeitigen Bundesregierung haben sich durch das Mitwirken an bzw. das Nichtverhindern dieser beispiellosen Fehlinformation völlig diskreditiert. Die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen fordern daher Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer auf, den Herrn Bundeskanzler und die Bundesregierung gemäß Art. 70 Abs. 1 B-VG zu entlassen und mit den jeweiligen Ämtern Personen zu betrauen, die diesen Aufgaben charakterlich und intellektuell gewachsen sind.
Freitag, 8. November 2013
Die Verantwortung eines Bundespräsidenten
oder: Über die mögliche culpa in eligendo des HiFi.
Das hat nun mal streng genommen im Sinne der Gewaltenteilung mit der Regierung gar nichts zu tun, es ist aber (nicht nur in Österreich) gelebte Realverfassung, dass es nach einer Nationalratswahl zur Neubildung einer Regierung kommt.
Nicht nur deshalb vermute ich einmal ohne zu großes Risiko, fehl zu gehen, dass 90 % der Österreicher und Österreicherinnen der festen Überzeugung sind, "den Bundeskanzler" und "die Regierung" gewählt zu haben.
Damit kommt dem Bundespräsidenten, der ja den Bundeskanzler und auf dessen Anregung die übrigen Mitglieder der Regierung ernennt, eine ganz besondere Bedeutung zu. Nicht nur im Bereich der Regierungsbildung hat ihn Herr Kelsen mit sehr vielen Rechten ausgestattet.
Nun könnte Herr Fischer jede(n) Beliebige(n) (soferne er oder sie passiv zum Nationalrat wahlberechtigt ist) mit dieser Aufgabe betrauen, Hinz, Kunz, Sie oder auch mich. Oder eben andere echte Experten und/oder Persönlichkeiten.
In realiter hat der Spitzenkandidat der stimmenstärksten Partei hier seit Jahrzehnten das Badetuch am entsprechenden Sessel der Regierungsbank. Damit haben wir jetzt ein Problem. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass Herr Faymann sich selbst als Kanzler nachfolgt, ist sehr groß. Und damit ist auch mit einem Wiedersehen zahlreicher Personen (nicht Persönlichkeiten) des alten Kabinetts im gleichen oder in einem anderen Regierungsamt zu rechnen.
Und hier muss man Heinz Fischer in die Pflicht nehmen:
Kann er es wirklich mit seinem Gewissen und der Verfassung, auf die er vereidigt wurde, vereinbaren, mit Herrn Faymann und Mr. EinpaarMillefürdenWerner zwei Männer zum Kanzler, Staatssekretär oder Kanzleramtsminister zu machen, die gerade eben im letzten Augenblick Frau Justizia von der Waagschale gesprungen sind - direkt in den kuscheligen Talar einer Quod-licet-Jovi-fährigen Staatsanwaltschaft?
Darf man jemandem die Macht eines Kanzlers geben, dessen Werte (herzlichen Dank an Frank Stronach für die jetzt jahrelange Diskreditierung dieses wichtigen Begriffs) darin bestehen, freie und unabhängige Abgeordnete über einen Klubobmann, dessen Integritätshalbwertszeit in Millisekunden zu messen war, einen Untersuchungsausschuss abwürgen zu lassen?
Ist jemand für ein hohes Amt geeignet, der als Außenminister (so stand es zumindest auf der Homepage) die systematische Ausspähung der Staatsbürger unwidersprochen gelassen hat und brav auf Anweisung aus Washington freiwillige Nachschau in der Maschine eines Staatsoberhaupts halten ließ?
Bisher ging es um schwammige soft facts. Wichtiger aber, und das gilt für alle Mitglieder der derzeitigen Regierung:
Wie kann man Leute den Staat lenken lassen, die entweder so verlogen und verantwortungslos oder so blöd und unfähig (tertium non datur) sind, am Tag vor der Wahl Budgetzahlen zu präsentieren, deren Ungültigkeit sich jetzt, so gut wie unmittelbar danach, herausstellt?
Oder hab ich in den letzten Wochen etwas versäumt? Ist der Nestroysche Komet runtergekommen und hat das Budget zertrümmert? Gab es Naturkatastrophen? Ist die Euro-Zone zerbrochen? Nein, nichts von dem: Nur Politiker, die, weil es bei uns allen ja auch so durchgeht, einfach keinen Genierer mehr kennen.
Und man möge der Öffentlichkeit bitte nicht mit "der EDV" kommen. Der Bund verfügt seit vielen Jahren und seit dem Projekt HV-SAP über ein sehr gut eingerichtetes ERP-System, das es sehr leicht macht, verschiedene Budgetversionen zu erfassen, zu vergleichen und über das Reporting sehr schnell die aktuellen Zahlen bis zum Preis des gerade eben gekauften Kugelschreiber des Portiers des Bundeskanzleramtes zu liefern.
Man möchte den Betroffenen aber auch demjenigen, der sie dann trotzdem wahrscheinlich wieder angeloben wird, mit Joseph N. Welch zurufen: "You've done enough. Have you no sense of decency, sir? At long last, have you left no sense of decency?"
Das ist einer jener seltenen Momente, ich denen ich wünsche, der Staat wäre eine Aktiengesellschaft. Denn was (jetzt bei allen Unschärfen des Vergleichs, mir sind die genauen Aufgaben und Pflichten der Organe einer AG sehr wohl bekannt) würde wohl mit einem Vorstand und dessen Vorsitzenden passieren, der am Tag vor der Jahreshauptversammlung den Aktionären absichtlich oder zumindest grob fahrlässig eine falsche Budgetplanung präsentiert und das ein paar Tage danach auch zugeben muss?
Und was mit einem Aufsichtsratsvorsitzenden, der diesen Vorstand im Amt belässt? Wer es genauer wissen will, findet im § 84 AktG (Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder) und hier entsprechende Anknüpfungspunkte.
Dienstag, 5. November 2013
Fekter-Studie Teil 3: Wenn die Mitzi net will, nutzt des gar nix, oder:
Das Auskunftspflichtgesetz als lex imperfecta
Über das Verständnis für den (Versorgungs?)-Posten für Josef Cap im Renner-Institut
Florian Klenk formuliert auf Facebook ein gewisses Unverständnis über die Empörung, die der neue Job von Josef Cap ausgelöst hat.
Mittwoch, 23. Oktober 2013
Wie kommt man nur auf die Idee, sich als Blogger Jagerhansl zu nennen?
"Inventar nach dem Absterben der Maria Neuhold, Ehewirtin des Johann sel. [...] Johann Neuhold, vulgo Jager, besitzt einen kaufrechten Acker samt Hubweingarten nebst Behausung [...]" (aus einem Urbar um ca. 1750)
Wenn man am Land aufwächst, so gab und gibt es neben dem "zivilrechtlichen" Nachnamen des Eigentümers etwas viel Wichtigeres: Den an das Haus und den Hof gebundenen Hausnamen oder Vulgonamen.
So wurde aus dem Jager und dem z.B. auf Karten des Vermessungsamtes immer noch eingetragenen Jagahansl schließlich der seit mehreren Generationen von unserer Familie verwendete Jagerhansl.
Noch vor rund 20 Jahren erzählten manche, dass sie den Weg zu uns wie folgt fanden: "Entschuldigung, wo wohnt da die Familie Strohmeier?" "Strohmeier? Hm. Kenn i net!" "Die verkaufen Pfirsiche" "A so, da Pfirsichbaua Jagerhansl, do fohrn's so..."
Auch hat es mich in der HAK immer ein wenig gestört, wenn ebenfalls ländliche Kolleginnen* sich für das Nebenerwerbsbauerndasein (und einen Vulgonamen) fast geschämt haben, während ein guter Freund und ich immer ein wenig stolz darauf waren, so etwas zu haben.
Dem Vorschlag meines sehr geschätzten Chefs zu Universitätsassistentenzeiten, den Vulgonamen doch ins Telefonbuch eintragen bzw. auf die Visitenkarte dazu drucken zu lassen bin ich zwar bisher noch nicht gefolgt, aber so ein Blog ist eine gute Gelegenheit, solche sonst sehr schnell in Vergessenheit geratene Dinge etwas ins Bewusstsein bringen zu können.
Und so schreibt hier also der alte Jagerhansl (ja, das bin ich seit der Geburt meines Sohnes im Jahr 2007) inmitten der Kleiners, Lebers, Steris, Kainachers, Deichtmoars und Grobnhiasls lebend.
In der Pension werde ich dann hoffentlich auch Zeit finden zu recherchieren, wo der Vulgoname meiner Mutter (Tobbich - ausgesprochen wie eine Kombination des englischen "day" mit dem deutschen "wach") seinen Ursprung hat.
Übrigens werde ich zwei Dinge so schnell auch nicht vergessen:
Den mitleidigen Blick des äußerst freundlichen aber nur als schrullig zu bezeichnenden Mitarbeiters des Landesarchivs ob der Tatsache, dass wir in der HAK die alten Schriften nicht lernten, die zum Entziffern alter Urkunden nötig sind (er hat sich dann erbarmt...) und auch sein triumphierendes "Ha, ihr Vorfahre war ein Kapitalist!" ob der Erkenntnis aus oben angeführtem Inventar, dass es da neben vielen anderen penibel aufgeführten Dingen auch eine Herdplatte gab - etwas, das damals viele nicht hatten.
Montag, 21. Oktober 2013
Rating-Agenturen für Forums-Poster!
Ein paar Anmerkungen eines Uraltposters von derStandard.at (ca. 2500 Postings seit Mitte 2000 – das sollte für eine Rasterfahndung reichen) zu Kommentaren auf Facebook und Tweets von Armin Wolf und Herrn Hebestreit zur Klarnamen- und Qualitätsproblematik in Online-Foren.
Rating-Agenturen für Poster!
- verifizierter Klarname bzw. verifizierter Klarname gegenüber dem Forumsbetreiber,
- registrierte Mail-Adresse nicht von einem Freemail-Provider (sorry, gmail.com, outlook.com etc. .pp.),
- Zahl der geblockten Postings,
- Zahl der Minus- und Plus-Bewertungen,
- Textqualität der Postings (da gibt die Informationswissenschaft einiges her),
- "Soziogramme" und "Zitationszirkeln" unter den Postern,
- Impact-Faktoren errechnet z.B. auch aus der Tatsache, dass die Forumsteilnehmerin* bloggt, in anderen Foren aktiv ist, twittert,
- "Empfohlen-von"-Adelung durch Moderatorinnen* und Top-Posterinnen*,
- bessere Sortiermöglichkeiten (auch nach Zahl der positiven und/oder negativen Bewertungen auf- und absteigend.
Donnerstag, 17. Oktober 2013
Fake-Newsflash: Bundesregierung privatisiert - Laienspieltruppe übernimmt
Laienkrippenspieltruppe Kikeritschpatschen gewinnt einzigartigen Auftrag
Mittwoch, 16. Oktober 2013
Weggeworfene Lebensmittel und (zu einfache?) Lösung
Warum ist es nicht möglich, in eines der Gesetze unserer von der Dicke des Klopapiers bis zur Größe von Äpfeln regulierten Welt, ein paar simple Paragraphen einzubauen, ungefähr folgenden Inhalts:
§ 1 (1). Das Entsorgen noch genussfähiger Lebensmittel in größeren als haushaltsüblichen Mengen über Wege der Abfallwirtschaft ist verboten, soferne sich im Umkreis von 5 km anerkannte gemeinnützige Organisationen befinden, die solche Lebensmittel unentgeltlich an Bedürftige abgeben.
(2) Beim Zutreffen von Abs. 1 sind die Lebensmittel der Organisation mindestens zwei mal pro Woche zuzustellen bzw.im Falle von Kleinunternehmen bis zu einem jährlichen Umsatz von unter EUR 100.000,-- zur Abholung zu ortsüblichen Zeiten anzubieten.
(3) Die Grenze nach Abs. 1 erhöht sich auf 25 km so ferne die Organisationen anbieten, die Lebensmittel abzuholen oder abholen zu lassen.
(4) Im Falle mehrerer möglicher Empfänger bzw. Bewerber obliegt dem Gewerbetreibenden die freie Auswahl.
§ 2. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat jährlich per Erlass eine Liste der gemäß § 1 Abs. 1 berechtigten gemeinnützigen Organisationen zu veröffentlichen.
§ 3 (1). Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen sind mit dem zehn- bis im Wiederholungsfall hundertfachen Verkaufswert der Lebensmittel zu ahnden. Bei gewerbsmäßigen Verstößen sind Haftstrafen bis zu 3 Monaten auszusprechen.
(2) Eingenommene Strafgelder sind nach Rechtskraft an die gemäß § 1 Abs. 1 berechtigten Organisationen zu gleichen Teilen auszuschütten.
Donnerstag, 10. Oktober 2013
Ein Mosaiksteinchen zu Schwächen unseres Bildungssystems
Donnerstag, 26. September 2013
Besonderer Applaus für zwei Lehrerinnen
Meine Tochter besucht jetzt die dritte Klasse einer Volksschule. Mit Beginn der zweiten Klasse gab es aus erfreulichem Grund (die Klassenlehrerin wurde schwanger) einen Wechsel der Klassenlehrerin. Diese ist bei den Schülerinnen* sehr beliebt.
Gleichzeitig steht an der Schule ein Wechsel in der Position des Direktors an. All das spielt zusammen, sodass der Plan des Landesschulrates wie folgt aussah:
- Die designierte Nachfolgerin des Direktors übernimmt für September und Oktober die Klasse, in die meine Tochter geht.
- Die bisherige Klassenlehrerin wechselt an eine andere Schule.
- Im November (dem Wunsch des jetzigen Direktors, wegen einer besseren Übergabe schon im Oktober in Pension gehen zu können, wurde nicht entsprochen) wechselt die dann Kurzzeit-Klassenlehrerin meiner Tochter in die Position der Direktorin.
- Die Klasse meiner Tochter bekommt ab November eine gänzlich neue (= auch bisher nicht an der Schule tätige) Lehrerin.
Freitag, 20. September 2013
Fekterstudie - 2. Anlauf
Das wurde mit einem freundlichen aber nichtssagenden Mail der Kommunikationsabteilung abgewimmelt:
Da ich es aber seit früher Jugend gewohnt bin, böse Briefe (jetzt: Mails) schreiben, habe ich darauf natürlich geantwortet (hier im Blog habe ich die Namen anonymisiert, alle stilistischen und orthographischen Fehler aber schweren Herzens belassen):
Stay tuned, ich werde über den weiteren Verlauf natürlich berichten:
Montag, 26. August 2013
Fekters Studie über Konzernabwanderungen und das Auskunftspflichtgesetz
Worum geht's?
Seit einigen Wochen geistert eine von der ÖVP in den Wahlkampf eingebrachte interne Studie des Finanzministeriums durch die Gegend, die Arbeitsplatzverluste durch die Abwanderung von Konzernen aus Österreich beklagt.Schuld daran sei, wie unschwer zu erraten, die SPÖ mit ihrer Politik im Allgemeinen und den Plänen von Bundeskanzler Faymann bezüglich einer Vermögensteuer im Speziellen.
Eine Veröffentlichung der Studie wird von Frau Minister Fekter bis dato abgelehnt.
Darum habe ich mich entschlossen, eine Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz an das Ministerium zu stellen. Die unten angeführte Anfrage wurde über das Kontaktformular eingebracht, unterscheidet sich also in layouttechnischer Sicht, nicht aber im Inhalt.
Im Formular habe ich auch meine vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Mailadresse) bekannt gegeben. Wenn jemand die Rechtsvorschrift nachlesen will, sie ist recht kurz: Auskunftspflichtgesetz im RIS:
Text meines Auskunftbegehrens
Sehr geehrte Damen und Herren,
seitens der Frau BM Dr. Fekter wurde in der Öffentlichkeit eine ministeriumsintern erstelle Studie erwähnt, die sich mit den Abwanderungen internationaler Konzerne aus Österreich in den letzten Jahren befasst.
Mangels Veröffentlichung der Studie (siehe dazu zuletzt u.a. http://orf.at/stories/2195993/ ersuche ich nun nach § 1 Auskunftspflichtgesetz, BGBl. 287/1987 idgF um Beantwortung nachfolgender Fragen sowie Übermittlung eines Exemplars der Studie im PDF-Format. Für den Fall der Nichtbeantwortung der Fragen beantrage ich gemäß § 4 Auskunftpfichtgesetz eine bescheidmäßige Erledigung.
a) Allgemeines
- Wie lautet der offizielle Titel der Studie?
- Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts haben diese Studie erstellt?
- Wer hat diese Studie in Auftrag gegeben?
- In welchem Zeitraum wurde diese Studie verfasst und wie viele Arbeitsstunden sind laut Zeitaufschreibungen des Ministeriums in Summe dafür aufgewendet worden?
- Wie viele Seiten A4 umfasst die Studie? Wie verteilen sich diese Seiten auf die Bereiche Deckblätter, Vorworte, Inhaltsverzeichnis, Haupttext, Literaturverzeichnis, Stichwortverzeichnis?
- Welche öffentlich zugänglichen Quellen wurden genutzt?
b) Inhaltliches
- Welchen Betrachtungszeitraum umfasst diese Studie?
- Welche Konzerne wurden untersucht?
- Wo hatten diese Konzerne ihren Sitz, eine Niederlassung oder Zweigstelle in Österreich bzw. wann wurden diese in Österreich begründet und beendet?
- Enthält die Studie Aussagen darüber, welche internationalen Unternehmen einen Sitz/eine Betriebsstätte im Betrachtungszeitrum in Österreich gegründet haben und immer noch haben?
- Wie viele Arbeitsplätze sind laut dieser Studie durch den Rückzug dieser Firmen in Österreich verloren gegangen. Bei Verwendung öffentlicher Quellen: Wie verteilen sich diese Verluste auf die einzelnen Unternehmen?
- Welche Steuerleistung haben diese Firmen im Jahr des Rückzugs in Österreich sowie in den vorangegangenen fünf Jahren erbracht. Sollte der Grundsatz der Vertraulichkeit einer konkreten Aufgliederung entgegenstehen ersuche ich um eine summarische Antwort.
- Wurden in der Studie wegfallende Förderungen, rückzuzahlende Subventionen gegengerechnet und wenn ja, in welcher Höhe?
- Worauf basieren die Studienergebnisse bezüglich verloren gegangener Arbeitsplätze? Wie wurde erhoben, ob und welcher Anteil der betroffenen Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen in welchem Zeitraum eine neue Stelle gefunden hat? Was waren die Ergebnisse dazu?
- Wurden die untersuchten Unternehmen/Konzerne bezüglich der Gründe für den Rückzug in Österreich befragt?
- Zu 9.: Wenn ja: Welche Erhebungsform wurde verwendet? Welche Gründe wurden seitens der Befragten angegeben. Welche statistische Verfahren der empirischen Sozialforschung wurden zur Prüfung und Validierung der Ergebnisse verwendet? Welche Ergebnisse brachte diese Validierung des Datenmaterials?
- Zu 9: Wenn nein: Durch welche Verfahren wurden die Aussagen der Studie dann statistisch und wissenschaftlich untermauert?
- Wurde den betroffenen Unternehmen eine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben? Zu welchem Anteil haben die Unternehmen die Möglichkeit genutzt und in welcher Form wurden diese in die Studie eingearbeitet?
- Wurde an die betroffenen Unternehmen die Studie übermittelt?
- An wen wurden Studienexemplare in gedruckter Form verteilt?
- Da eine Veröffentlichung der Studie laut Medienberichten seitens des Ministerium aus Gründen des Datenschutzes nicht vorgesehen ist: Wie wurde sichergestellt, dass der Inhalt von keinem der unter 14. genannten Empfänger "geleakt" wird?
Eine Beantwortung meiner Fragen in elektronischer Form via Mail ist aus meiner Sicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Franz Strohmeier
Mittwoch, 10. Juli 2013
Offener Brief an die Hersteller von Blutzuckermessgeräten
die nachfolgenden Zeilen sind unter der "To whom it may concern"-Prämisse zu sehen. Auf den einen von Ihnen werden sie etwas mehr, auf den anderen etwas weniger zutreffen – aber ich kenne aus meiner jetzt schon fast dreißigjährigen Karriere als Diabetiker keinen, für den sie vollkommen unzutreffend wären.
Jetzt, so vor dem Urlaub, gestatten Sie mir ein paar Fragen:
- Sind Sie, jetzt im Jahr 2013, noch dazu bereit, im Hotel für die Computernutzung zu bezahlen? Was ist Ihnen dabei ein WLAN-Zugang wert? So 50 – 100 Euro pro Tag wären ok? Und was ist, wenn Ihnen das Hotelpersonal sagte, es wäre nur möglich, die Mails durch das Personal ausdrucken zu lassen. Undenkbar, oder?
- Wie steht es mit der Handy-Nutzung? Roaminggebühren so von EUR 20,00 pro MB (nicht GB!) gingen die OK?
- Wie lange hielten Sie einem Smartphone-Erzeuger die Treue, der Ihnen erklärt, eine Übertragung zwischen dem Telefon und Ihrem PC sei nur über Infrarot möglich und benötigte zudem ein Zusatzkästchen in der Größe eines Massivziegels, das natürlich zusätzlich in einer Apotheke zu einem ebensolchen Preis käuflich wohlfeil sei.
Die Anbindung vieler Blutzuckermessgeräte an die Smartphones und PCs ist technisch nicht nur nicht State of the Art, sie ist nicht einmal vorsintflutlich, nein, sie ist prähistorisch.
Das Problem für uns Betroffene ist vor allem das, dass uns die Versicherungen und Krankenkassen nur eine beschränkte Auswahl an Geräten und vor allem Teststreifen lässt, was unsere Wahlmöglichkeit doch einschränkt.
Können Sie mir bitte die (technische!) Notwendigkeit dafür verraten, dass man viele Ihrer Geräte nur über proprietäre Schnittstellen anschließen kann, deren Adapter noch dazu sogar die Größe des Messgerätes selbst übertrumpfen?
Ich kann Smartphones (privat und beruflich) verschiedener Hersteller über einen Micro-USB-Stecker (EU sei Dank, nur mehr ein Kabel!) sowohl an den Laptop anschließen als auch über einen Stecker in der Wohnung und einen Adapter im Auto laden.
Welche Vorteile sehen Sie in einer Infrarot-Übertragung im Vergleich zu USB, Bluetooth oder WLAN?
Auf wirkliche Gründe, weshalb ich für die Übertragung meiner Messdaten noch extra zahlen und mit der Kirche ums Kreuz wandern muss, bin ich wirklich gespannt.
- Anschluss und Laden des Geräts am PC/Laptop/Tablet mittels einheitlicher USB-Schnittstelle sowie Lademöglichkeit über USB.
- Direkte Datenübertragung über Bluetooth-Koppelung und/oder WLAN.
- Einheitlicher Standard der Handvoll Hersteller zum Übermitteln der Daten und zum Auslesen (z.B. eine XML-Spezifikation) sowie dessen Offenlegung gegenüber den Herstellern von Diabetessoftware gepaart mit Möglichkeiten zur Übernahme des Datenbestandes beim Wechsel des Geräteanbieters.
- Absprachen zwischen den Herstellern und Smartphone-Produzenten, um Geräte in einer Form anzubieten, die direkt als Adapter angeschlossen werden können. Hier gibt es bereits innovative Firmen. Die alten Platzhirsche könnten sich etwa an iBGStar und anderen ein Beispiel nehmen.
- Nein, die Patienten und Anwender sind nicht überfordert. Eine immer größer werdende Zahl der Typ-I-Diabetiker und auch der sich immer mehr in einen früheren Beginn verschiebenden Typ-II-Diabetiker sind mit Computern und Handys aufgewachsen und auf Du und Du.
- Nein, die Absprache zwischen konkurrierenden Unternehmen ist weder zu kompliziert noch unzumutbar. Vor allem, weil ich glaube, dass es hier schon eine gute Zusammenarbeit gibt.
- Nein, die Kosten dafür sind nicht exorbitant und unternehmensgefährdend. Ich wage mal ganz frech zu behaupten, dass das in den Spannen des Gespanns Messgeräte/Teststreifen locker drinnen ist.
- Nein, die Software dafür zu schreiben entspricht in der Komplexität nicht einer Reaktorsteuerung. Ich weiß, wovon ich rede, denn seit ebenso rund 30 Jahren programmiere ich jetzt.
- Und, schlussendlich, nein, auch das Hardwaredesign ist keine unüberwindbare Hürde. Loben Sie einen Design-Preis für technische Universitäten aus und Sie werden sich wundern, was die Studenten und Studentinnen in welcher Zeit auf einem Chip und kleinen Platinen unterbringen
Ich darf hier den österreichischen Fernsehmoderator Josef Broukal zitieren, dem in einem Club-2 von einem Ministerialbeamten erklärt wurde, dass manche Dinge technisch nicht gingen. Broukal, damals auch bekannter Datenbankprogrammierer, antwortete nur: Geben Sie mir zwei Wochen, und ich programmiere ihnen das.
Mit freundlichen Grüßen
PS: Damit dieser Offene Brief auch wirklich offen ist, erlaube ich mir, ihn in einem Blog (http://jagerhansl.blogspot.com/2013/07/messgeraete.html) zu veröffentlichen.
Dienstag, 2. Juli 2013
UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNGEN FÜR KLEINPARTEIEN - 9. Juli bis 2. August 2013
Ich glaube, nicht nur ich habe mich in den letzten Jahren zum Wutbürger gewandelt, der sich von den traditionellen Parteien und hier insbesondere den Regierungsparteien nix mehr erwartet.
Für alle, die wie ich so hoffe ich trotzdem nicht an FPÖ oder BZÖ anstreifen wollen, gibt es aus meiner Sicht zwei Parteien, die tolle neue Ideen und idealistische engagierte Leute haben und es verdienen, bei der Wahl anzutreten:
Da ist einerseits neos – Das neue Österreich (Homepage: http://www.neos.eu/ , Twitter: @neos_eu, Facebook: NeosDasNeueOesterreich). Meine Meinung zu dieser Partei habe ich ja schon in einem Blog-Beitrag kundgetan (http://jagerhansl.blogspot.com/2013/03/personliche-nachlese-zu-einem-neos.html)
Aber auch die Piraten haben meiner Meinung nach einen Antritt bei der Wahl verdient (Hompage: https://www.piratenpartei.at/, Twitter u.a. @Vilinthril, Facebook: PiratenparteiAT)
Daher meine Bitte: Ansehen und wenn mit den eigenen Werten und Zielen auch nur einigermaßen vereinbar: Unterstützungserklärung ausdrucken, zur Gemeinde gehen, unterschreiben und dann an die auf den jeweiligen Seiten angegebenen Adressen schicken.
WICHTIG: ES KANN NUR EINE UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG ABGEGEBEN WERDEN!
Werden mehrere abgegeben, gewinnt die, die zuerst im Innenministerium einlangt.
Detailinfos sowie downloadbare Unterstützungserklärungen bieten die beiden Parteien auf folgenden Seiten an:
Neos: http://www.neos.eu/unterstuetzungserklaerung/
Piraten: https://www.piratenpartei.at/unterstuetzungserklaerung/
Um auch hier mit offenen Karten zu spielen: Meine Unterstützungserklärung bekommen neos.
Es geht im Moment nicht darum, diese Parteien zu wählen – es ist wichtig, sie überhaupt wählbar zu machen.
Wer jetzt den Arsch nicht hochkriegt, darf sich dann auch nicht beschweren, wenn er/sie dann wieder fünf Jahre verarscht wird.
Teilen, weiterverbreiten aber auch Kommentare und Feedback ausdrücklich erwünscht und erbeten!
Alle diejenigen, die diese Bitte von mir auch nochmal per Mail bekommen, bitte ich gleich vorsorglich um Verständnis.
Dienstag, 25. Juni 2013
Memo zu Snowdens Heiligenschein
In einem bemerkenswert blauäugigen bzw. weinpredigenden Kommentar sieht der WDR-Korrespondent Horst Kläuser Ed Snowdens Heiligenschein fleckig werden.
Seine Argumentation stützt sich dabei im Wesentlichen auf zwei Punkte.
Erstens habe Snowden bewusst bei der NSA angeheuert um dann Whistleblowing zu betreiben.
Das soll ihm wirklich zum Vorwurf gemacht werden? Ein amerikanischer Bürger, der das Gefühl hat, da ist etwas massiv im Argen und der dann das betreibt, was Journalisten für sich selbst als Recht zu investigativem Journalismus reklamieren und öfters mit dem Traum an den Pulitzerpreis verknüpfen? Etwas, das gerade ein deutscher Journalist namens Günter Wallraff zur Perfektion gebracht hat, ohne den manche Missstände gar nicht aufgedeckt worden wären? Ok, ich kenne die deutsche Medienlandschaft zu wenig und weiß daher nicht, ob Kläuser et al. einen Vergleich mit Wallraff verkraften oder ihn naserümpfend als rufschädigend interpretieren.
Den zweiten Vorwurf interpretiere ich geradezu als perfid: Snowden ist nach China und Russland geflüchtet statt (so lese ich es jetzt heraus) seine Vorwürfe in den USA zu publizieren und sich dort rechtskonform waterboarden, schlafenziehen und entkleiden zu lassen, irgendwann gefolgt von einem Leben hinter Gittern oder ein Abschiednehmen davon via elektrischem Stuhl, Giftspritze oder ähnliches.
Er! ist! nach! China! und Russland! Na, selbstverständlich verfolgen diese Länder mit seiner Nicht-Auslieferung (Noch-Nichtauslieferung?) ihre eigenen Ziele. So what?
Wo ist die offizielle von EU- oder deutscher oder österreichischer Regierungsspitze vorgetragene Einladung an Snowden, sich als Zeuge einem inzwischen einberufenen Untersuchungsausschuss des nationalen oder EU-Parlaments zur Verfügung zu stellen?
Wo ist die Zusicherung an ihn, ihm in einem EU-Land seiner Wahl bei Stichhaltigkeit seiner Aussagen Asyl zu gewähren?
Wo ist der Diplomatenpass eines europäischen Landes, im Snowden Bewegungsfreiheit zu garantieren?
Ja, warum sitzen nicht ein paar EU-Granden im gleichen Flugzeug, mit dem Snowden nach Europa fliegt (von einer Sondermaschine will ich gar nicht reden), um zu verhindern, dass diese irgendwo von der US-Luftwaffe abgefangen wird?
Und, wenn der Mut schon nicht so weit reicht, wo bleiben Verurteilungen des Abhörens unbescholtener europäischer Bürger seitens offizieller Stellen der EU in einer ähnlichen Schärfe und Sprache, wie die Formulierungen aus Washington? Nichts, nix, niente, nada!
Wenn eine EU-Führung zu rückgratlos oder zu feige ist, um sich hier vor ihre Bürger und denjenigen, der das alles aufzeigt zu stellen, wozu brauchen wir dieses Gebilde dann?
Wir haben hier die Feiglinge auf der einen Seite und leider wieder den hässlichen Amerikaner auf der anderen Seite, was Jens Berger in Jagd auf Edward Snowden – Die Rückkehr des hässlichen Amerikaners hervorragend ausformuliert hat.
Der Verfasser dieser Zeilen verdankt wie Millionen Europäer seine Freiheit auch dem Opfer tausender amerikanischer Familien, deren Söhne, Väter, Brüder, Freunde im 2. Weltkrieg gefallen sind.
Das berechtigt aber die heutige Führung der USA nicht, so mit ihren Freunden umzuspringen. Hier muss man sagen: Stopp - zurück.
Dieses eloquent und wortmächtig zu sagen - das ist die Aufgabe von kritischen Journalisten, noch dazu von solchen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Und die sind es auch, die nicht nur Berichte über mangelnde Zivilcourage erstellen sollen, wenn jemand in einer U-Bahn-Station zusammengeschlagen wird und niemand hilft, nein, sie müssen auch ganz laut aufschreien, wenn jemand wie Snowden mit allem, was eine Supermacht aufzubieten hat, live und in HD gejagt wird und niemand hilft.
Dienstag, 18. Juni 2013
Über Menschen, die in Österreich 100% Steuern zahlen
In der Debatte um Verteilungsgerechtigkeit, hohe Steuersätze, wohlerworbene Rechte usw. wissen die wenigstens, dass es in Österreich eine Gruppe von Menschen gibt, die unter bestimmten Umständen 100 % (in Worten: hundert) Steuern für Teile des Einkommens zahlt.
Oder anders gesagt: Es gibt Menchen, die haben einen Grenzsteuersatz von 100 %.
Handelt es sich dabei um Leistungsträger? Definitiv ja. Sind es Millionäre oder Milliardäre? Definitiv nein. Es handelt sich um – Mindestpensionisten. Und das geht so:
Reicht eine erworbene Pension (Alterspension oder in sehr vielen Fällen Witwenpension) nicht aus, um derzeit 837,63 Euro zu erreichen (den sogenannten Ausgleichszulagenrichtsatz), so wird die Differenz als Ausgleichszulage bezahlt, um eben diese Mindestpension zu erreichen. Während aber dank des Wegfalls von Ruhensbestimmungen gut dotierte Pensionisten de facto dazu verdienen können, was sie wollen, ist das bei Ausgleichszulagenbezieherinnen natürlich ganz anders.
Hier kürzt jeder sonstwie verdiente Euro die Ausgleichszulage um genau 1 Euro. Will sich also eine Witwenpensionistin mit sagen wir 600 Euro Witwenpension z.B. als angemeldete Putzfrau etwas dazuverdienen handelt es sich dabei um reine Beschäftigungstherapie, denn die Rechnung schaut in etwa so aus:
Witwenpension 600,--. Arbeitseinkommen 0,--. Gesamteinkommen 837,63
Witwenpension 600,-- Arbeitseinkommen 100. Gesamteinkommen 837,63. Grenzsteuersatz 100 %.
Witwenpension 600,-- Arbeitseinkommen 267,63. Gesamteinkommen 837,63. Grenzsteuersatz 100 %.
Witwenpension 600,-- Arbeitseinkommen 268,63. Gesamteinkommen 838,63 (Wow!) Grenzsteuersatz 99,63 % (wird ja langsam besser!).
Ministerwitwenpension: 5000,--. Kürzung: 0,00 EUR.
Es geht aber noch besser:
Nehmen wir an, die genannte Witwe war die Ehefrau eines braven Arbeiters und Nebenerwerbslandwirts. Sie selbst hat als Kind die Kriegsjahre und Nachkriegsjahre mit Müh- und Not überlebt, nie die Chance auf eine tolle Ausbildung und einen tollen Beruf, aber ihr Leben lang bis zum Umfallen gearbeitet, um später zwei Kinder großzuziehen und mit dem Mann gemeinsam über die Landwirtschaft etwas Butter auf das Brot zu verdienen.
Das geplante Nachholen der nie stattgefundenen Hochzeitsreise im Alter fällt dann leider flach, weil der Gatte mit 48 Jahren an Krebs stirbt.
Mit den Kindern gemeinsam betreibt sie dann die Landwirtschaft weiter, um einigermaßen an die Mindestpension ranzukommen, denn wegen der Landwirtschaft wird ihr ja ein bestimmter Prozentsatz vom Einheitswert von der Ausgleichszulage abgezwackt.
Später sind die Kinder aus dem Haus und sie übergibt die Landwirtschaft an den Sohn. Die wirft zwar nichts mehr ab, eigentlich sogar im Gegenteil und Gott sei Dank mäht ein Bauer gratis die Fläche, auf der mal 300 Obstbäume standen und die jetzt Wiese ist.
Wird es jetzt was aus der Mindestpension? Mitnichten! Denn bis zum Lebensende der alten Dame wird ihr ein bestimmter Prozentsatz des Einheitswerts der Landwirtschaft zum Übergabezeitpunkt (!) als Einkommen angerechnet, da nennt sich "fiktives Ausgedinge" und macht einen knappen Hunderter im Monat weniger.
Und würde sich der Sohn nicht im Steuerrecht auskennen bzw. hätte Sie vor der Übergabe die letzten 20 Bäume nicht roden lassen und einen Fortschreibungsbescheid erstellen lassen, hätte es bei der Übergabe noch immer den Obstbauzuschlag für die gesamte ursprüngliche Fläche (unabhängig von der Zahl der Bäume) gegeben und somit bis zum Rest ihrer Tage, auch wenn alle Bäume schon verheizt wären einen weiteren Hunderter weniger bei der Pension.
Keine Sorge, die Dame um die es geht kommt Dank Wohnbeihilfe mit ihrer Pension aus und freut sich jetzt, in einer kleinen Wohnung in der Stadt zu leben, von wo aus sie noch alles zu Fuß erledigen kann und im Winter nicht mehr Holz zum Heizen schleppen muss. Und sie hat ja Gott sei Dank auch noch Kinder, die sie unterstützen.
Aber über sie redet komischerweise nie jemand, wenn es darum geht, dass die Leistungsträger in diesem Land zu sehr belastet sind.
Montag, 17. Juni 2013
Ein paar Fragmente zur Vermögenssteuer oder: Mitzis Nightmare
Die Neiddebatte
Die Schon-aber-zuerst-dies-und-das-Debatte
Die Arbeitsplatz und Betriebsvermögensdebatte
Die Rehdebatte Teil 1
Die Rehdebatte Teil 2
Nimm die BIC der Überweisung
Schau in der Tabelle mit der schwarzen Liste nach, ob die BIC dort vorkommt.
Wenn nein: mach normal weiter
Wenn ja:
Überweisung ablehnen
Nachricht an den Überweiser (die steht dann am Kontoauszug): "Du nix überweisen Geld auf Konto in Schwarzgeldoase! Ich dich rollbackworken!"
Ist der Fies-Modus aktiv
Wenn ja: Kleines Mail an die Behörde des Absenderlandes absetzen: "Liebe Mitzi! Der kleine Stinker <VORNAME> <NACHNAME> wollte Geld in eine Steueroase überweisen!"